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Hauptamt informiert


Antrag Hortplatz

Information zur Antragsstellung auf einen Hortplatz für Kinder, die am 20.08.2021 eingeschult werden

 

Sehr geehrte Eltern,

wenn Ihr Kind am 20.August 2022 eingeschult wird, bitten wir Sie bei Bedarf einen Antrag auf einen Hortplatz zu stellen.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Für die Berücksichtigung Ihres Antrages ist es dringend erforderlich, dass Sie diesen bitte bis zum 31.01.2022 bei uns vollständig ausgefüllt einreichen. Gern per Mail an a.pichl(a_t)bestensee_de, per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Pichl Tel. 033763/998-43 gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Hinzpeter

Hauptamtsleiterin

Geburtenzuschuss

Klicken Sie den Link an, um sich das Formular zur Beantragung des Geburtenzuschusses anzeigen zu lassen.  --> LINK <--

Gesez zur Neuregelung des Mutterschutzes

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes vom 23.05.2021

Ab 01.08.2021

Essenversorger ab 01.08.2021

Liebe Eltern,

ab 01.08.2021 versorgt die „Wildauer Service GmbH“ (WSG) die Einrichtungen der Gemeinde Bestensee als neuer Caterer.

Den Kundenservice der WSG erreichen Sie folgendermaßen:

Telefon: 0800 5890 383 (kostenfrei)

Fax: 0800 5890 384 (kostenfrei)

E-Mail: catering(a_t)wsg-wildau_de

Ansprechpartner: Frau Süßmilch, Frau Born, Frau Ziemer

Bei Interesse können Sie sich über den Internetauftritt unter

https://www.wsg-wildau.de/ näher über das Unternehmen informieren.

Der Preis für das Mittagessen liegt derzeit im vorschulischen Bereich (Kinderdorf und Waldkita) weiterhin bei 1,75 € pro Tag und für das Schulessen hat der Preis von 1,88 € pro Tag derzeit Bestand.

 

Hauptamt

Gemeinde Bestensee

 

Kita-Satzung ab 01.08.2021

Liebe Eltern,

ab 01.08.2021 gilt in der Gemeinde Bestensee eine neue Kita-Satzung.

Sie können diese auf unserer Homepage www.bestensee.de oder im Amtsblatt Nummer 5 vom 26.05.2021 einsehen.

In den kommenden Wochen werden wir alle Eltern anschreiben und eine neue Erklärung zum Einkommen abfordern sowie die bereits bestehenden Betreuungsverträge an die neue Kita-Satzung anpassen. Wir bitten deshalb davon abzusehen bereits jetzt Unterlagen als Grundlage für die Neuberechnung der Elternbeiträge ab August 2021 einzureichen.

Desweiteren bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld, da die Abfrage aufgrund der Vielzahl an Neuaufnahmen im Hort und in den Kindertagesstätten, die parallel abzuwickeln sind, einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und für Sie hohe Nachzahlungen und auch Mahnungen zu vermeiden, werden ab August 2021 die Elternbeiträge gemäß der Ihnen vorliegenden Beitragsbescheide fortführend abgebucht bzw. die selbsteinzahlenden Eltern gebeten, die Elternbeiträge weiterhin einzuzahlen. Wenn sich durch die Neuberechnungen geringere Elternbeiträge ab 01.08.2021 ergeben, erstatten wir die zu viel gezahlten Beträge selbstverständlich zurück. Ergibt sich ein höherer Elternbeitrag als bisher gezahlt wurde, wird die Differenz entsprechend nachgefordert.

Wir sind bemüht die kommenden Aufgaben schnellstmöglich zu erledigen.

Hauptamt

Gemeinde Bestensee

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