Ansicht:  Klein  Standard  Groß  

Unsere Partnergemeinden

Unsere Partnergemeinde Havixbeck
Havixbeck
Unsere Partnergemeinde Przemet
Przemet

Anliegen A-Z: Lagerfeuer

Beschreibung

Lagerfeuer
Lagerfeuer

 

Kleine Lagerfeuer sind Holzfeuer in einer Größe von höchstens 1 x 1 Meter. Benutzt werden darf nur trockenes, abgelagertes und naturbelassenes Holz.

Das Faltblatt "Holzfeuer im Freien" des Ministeriumsfür Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie hier.

http://www.mugv.brandenburg.de_cms_detail.php_lbm1.c.229093.de.pdf/

 

Seitenanfang


Gebühren

Kleine Lagerfeuer sind nicht genehmigungs- und nicht gebührenpflichtig.

Seitenanfang


Benötigte Unterlagen

Lagerfeuer dürfen bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe nicht abgebrannt werden. Sie müssen sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe informieren.

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hinweise zu einigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg (Lagerfeuererlass)

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang


Ansprechpartnerin

Frau A. Dubiel
E-Mail:
Telefon: 033763-99815
zum Kontaktformular

Seitenanfang

Unsere Partnergemeinden

Unsere Partnergemeinde Havixbeck
Havixbeck
Unsere Partnergemeinde Przemet
Przemet