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Anliegen A-Z: Lagerfeuer
Beschreibung
Lagerfeuer |
Kleine Lagerfeuer sind Holzfeuer in einer Größe von höchstens 1 x 1 Meter. Benutzt werden darf nur trockenes, abgelagertes und naturbelassenes Holz.
Das Faltblatt "Holzfeuer im Freien" des Ministeriumsfür Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie hier.
http://www.mugv.brandenburg.de_cms_detail.php_lbm1.c.229093.de.pdf/
Gebühren
Kleine Lagerfeuer sind nicht genehmigungs- und nicht gebührenpflichtig.
Benötigte Unterlagen
Lagerfeuer dürfen bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe nicht abgebrannt werden. Sie müssen sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe informieren.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Hinweise zu einigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg (Lagerfeuererlass)