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Anliegen A-Z: Reisepass oder Kinderreisepass beantragen

Gebühren

  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
  • Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 €
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 €
  • Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 92,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr : 59,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 82,00 €
  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (ein Jahr gültig): 13,00 €

Die Gebühr für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen verdoppeln sich, wenn die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.


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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses ist ein Antrag erforderlich welcher in der Einwohnermeldestelle computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)/ mit biometrischen Daten, ohne Kopfbedeckung lt Fotomustertafel der Bundesdruckerei -Foto-Mustertafel- <//link><//link><//link>
  • Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Kinderausweis/-pass
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
  • bei unter 18-jährigen muss eine sorgebrechtigte Person bei der Beantragung anwesend sein. Sind bei Eltern sorgeberechtigt, ist die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten notwendig (gleiches gilt für den Kinderreisepass) -Zustimmungserklärung-
  • bei der Beantragung eines Kinderreisepasses muss die antragstellende Person (Kind) anwesend sein.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

 

 

 

 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

M. Cedel
E-Mail:
Telefon: 033763-99819
zum Kontaktformular

Frau J. Hasche-Schneider
E-Mail:
Telefon: 033763-998-12
zum Kontaktformular

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