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Anliegen A-Z: Reisepass beantragen
Beschreibung
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Das Einwohnermeldeamt arbeitet nur mit vorheriger Terminvereinbarung per Terminbuchungssystem oder per Telefon unter: 033763-99810.
Gebühren
- Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 € (die Ausstellung eines vorl. Reisepasses ist nur möglich, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepässes nicht mehr gewährleistet ist)
- Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 €
- Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 102,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr : 59,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 92,00 €
- Lichtbild: 6,00 €
Gegebenfalls ist eine Beantragung eines Reisepasses auch in einer nicht zuständigen Behörde möglich, allerdings liegt das im Ermessen dieser Behörde.
Die Gebühr für Reisepässe und vorläufige Reisepässe, verdoppeln sich, wenn die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird. Hier ist eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zwingend erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses ist ein Antrag erforderlich welcher in der Einwohnermeldestelle computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)/ mit biometrischen Daten, ohne Kopfbedeckung lt Fotomustertafel der Bundesdruckerei -Foto-Mustertafel- <//link><//link><//link>
- ein aktuelles Lichtbild können Sie ab sofort bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt erstellen lassen
- Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Kinderausweis/-pass
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
- bei unter 18-jährigen muss eine sorgeberechtigte Person bei der Beantragung anwesend sein. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten notwendig. -Zustimmungserklärung-
- außerdem muss bei nicht verheirateten Personen für die Kinder die Vaterschaftanerkennung und die Sorgerechtserklärung vorgelegt werden
- bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss die antragstellende Person (Kind) anwesend sein.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
U. Stelzer
E-Mail: u.stelzer(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-998-12
zum Kontaktformular
Frau
C. Gerbsch
E-Mail: c.gerbsch(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-998-19
zum Kontaktformular
Frau
J. Wenzelburger
E-Mail: j.wenzelburger(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-99812
zum Kontaktformular



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