Subnavigation:
Anliegen A-Z: Reisepass beantragen
Gebühren
- Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 €
- Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 €
- Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 92,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr : 59,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 92,00 €
Die Gebühr für Reisepässe und vorläufige Reisepässe, verdoppeln sich, wenn die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses ist ein Antrag erforderlich welcher in der Einwohnermeldestelle computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)/ mit biometrischen Daten, ohne Kopfbedeckung lt Fotomustertafel der Bundesdruckerei -Foto-Mustertafel- <//link><//link><//link>
- Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Kinderausweis/-pass
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
- bei unter 18-jährigen muss eine sorgeberechtigte Person bei der Beantragung anwesend sein. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten notwendig. -Zustimmungserklärung-
- bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss die antragstellende Person (Kind) anwesend sein.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
U. Stelzer
E-Mail: u.stelzer(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-998-19
zum Kontaktformular
Frau
J. Hasche-Schneider
E-Mail: j.hasche-schneider(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-998-12
zum Kontaktformular