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Anliegen A-Z: Führungszeugnisse
Beschreibung
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Haupt- bzw. Neben-wohnsitz in Bestensee gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde, bei der Meldebehörde der Gemeinde Bestensee stellen. Der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen. Handelt er als gesetzlicher Vertreter ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Bei der Antragstellung kann man sich nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.
Folgende Belegarten sind möglich:
- Belegart N: Führungszeugnis für private Zwecke, wird nur an den Antragsteller übersandt
- Belegart NE: Erweitertes Führungszeugnis - hier muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Dieses FZ wird nur an Antragsteller übersandt.
- Belegart O: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird nur an die Behörde gesandt
- Belegart OE: Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - hier muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
- Belegart P: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird zur Einsichtnahme durch den Antragsteller an das Amtsgericht und dann erst an die Behörde übersandt
HINWEIS: Bei der Belegart O wird die vollständige Anschrift der Empfängerbehörde benötigt.
Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de
Gebühren
- je 13,00 € (bei Antragstellung)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vetretungsvollmacht als gesetzlicher Vertreter (der Betroffene ist geschäftsunfähig oder Jugendliche unter 14 Jahren)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
U. Stelzer
E-Mail: u.stelzer(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-998-12
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