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Anliegen A-Z: Hausnummern
Beschreibung
Anbringen von Hausnummern
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Bestensee ist festgelegt, dass jedes Haus vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen ist. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Dies ist aus Gründen der Sicherheit aller Bürger notwendig, um z. B. Feuerwehr und Krankenwagen das Zurechtfinden zu erleichtern und eine schnelle Hilfeleistung zu ermöglichen sowie die Zustellung von Postsendungen zu gewährleisten. Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass die Hausnummern nicht durch Bäume und Sträucher verdeckt werden.
Mitarbeiter des Gemeindeamtes führen diesbezüglich regelmäßig Kontrollen durch, um möglichen Gefährdungen von Menschen durch eine fehlende Hausnummerierung zu begegnen. Bei der Feststellung von Verstößen werden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Bei Fragen zur Zuordnung bzw. Vergabe einer Hausnummer zu einem Grundstück wenden Sie sich bitte an das Bauamt unseres Hauses.
Gebühren
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
§ 11 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Bestensee vom 29.02.1996
Rechtsgrundlagen (Allgemein)