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Anliegen A-Z: Personalausweis beantragen

Beschreibung

www.personalausweisportal.de

Das Einwohnermeldeamt arbeitet nur mit vorheriger Terminvereinbarung per Terminbuchungssystem oder per Telefon unter: 033763-99810.

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Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen 

Antragstellende Person  ab 24 Jahre         46,00 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahre      27,60 Euro

Vorläufiger Personalausweis                      10,00 Euro

Lichtbild                                                        6,00 Euro

Gegebenfalls ist eine Beantragung eines Personalausweises auch in einer nicht zuständigen Behörde möglich, allerdings liegt das im Ermessen dieser Behörde. Hier ist eine Ermächtigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Bei einer Beantragung des Personalausweises bei einer nicht zuständigen Behörde, ist eine zusätzliche Gebühr von 13 € zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher in der Einwohnermeldestelle computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

Erstmalige Beantragung eines Personalausweises:

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) wird im Einwohnermeldeamt erstellt
  • die Geburtsurkunde
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • Vollendung des 16. Lebensjahres (bei Bedarf auch vorher)
  • bei unter 16-jährigen muss die antragstellende und eine sorgeberechtigte Person bei der Beantragung anwesend sein. Sind beide Eltern sorgeberechtigt,  ist die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten notwendig -Zustimmungserklärung-
  • außerdem ist bei nicht verheirateten Personen für die Kinder die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtserklärung vorzulegen

Neubeantragung eines Personalausweises:

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) wird im Einwohnermeldeamt erstellt
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

Vorläufiger Persoanlausweis:

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) wird im Einwohnermeldeamt erstellt
  • die Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau U. Stelzer
E-Mail:
Telefon: 033763-998-12
zum Kontaktformular

Frau C. Gerbsch
E-Mail:
Telefon: 033763-998-19
zum Kontaktformular

Frau J. Wenzelburger
E-Mail:
Telefon: 033763-99812
zum Kontaktformular

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