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Anliegen A-Z: Grabmale
Beschreibung
Unfälle durch umstürzende Grabmale führen erfahrungsgemäss zu weitgehenden Schadensersatzansprüchen gegen den für die Instandhaltung Verantwortlichen.
Aus diesem Grunde und unter Beachtung unserer Verkehrssicherungspflicht lässt die Friedhofsverwaltung einmal jährlich Standfestigkeitsprüfungen an den Grabmalen auf den Friedhöfen durchführen.
Wir geben Ihnen hier das Ergebnis der Prüfung vom 02.08.2023 zur Kenntnis:
Zahl der geprüften Grabmale: 627
- davon fehlerhaft/unsicher: 5 (0,80 %)
- davon in Ordnung: 622 (99,20 %)
Nächster Prüfungstermin: 20.08.2024
Voraussichtliche Prüfzeiten auf den Friedhöfen:
- Friedhof Nord 8:00 Uhr
- Friedhof Süd ca. 9:00 Uhr
- Friedhof Pätz ca. 9:40 Uhr
Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.
Die Prüfung der Grabsteine wird durch die Firma
Gartenstraße 45
16761 Hennigsdorf
durchgeführt.
Formulare
- Friedhofsatzung
- Standfestigkeitsprüfungen an Grabmalen
- Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7
- Antrag Grabmal
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- § 23 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bestensee
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 9 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
- § 11 Versetzrichtline BIV "Die Standsicherheitsprüfung ist in regelmässigen Abständen (mindestens einmal jährlich) durch Fachkundige durchzuführen"
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
R. Keller
E-Mail: r.keller(a_t)bestensee_de
Telefon: 033763-99862
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