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Anliegen A-Z: Grabmale

Beschreibung

Unfälle durch umstürzende Grabmale führen erfahrungsgemäss zu weitgehenden Schadensersatzansprüchen gegen den für die Instandhaltung Verantwortlichen.

Aus diesem Grunde und unter Beachtung unserer Verkehrssicherungspflicht lässt die Friedhofsverwaltung einmal jährlich Standfestigkeitsprüfungen an den Grabmalen auf den Friedhöfen durchführen.

Wir geben Ihnen hier das Ergebnis der Prüfung vom 02.08.2023 zur Kenntnis:

Zahl der geprüften Grabmale:      627

  • davon fehlerhaft/unsicher:             5 (0,80 %)
  • davon in Ordnung:                     622 (99,20 %)

Nächster Prüfungstermin: 20.08.2024

Voraussichtliche Prüfzeiten auf den Friedhöfen:

  • Friedhof Nord       8:00 Uhr
  • Friedhof Süd ca.   9:00 Uhr
  • Friedhof Pätz ca.  9:40 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.

Die Prüfung der Grabsteine wird durch die Firma

BSK Torsten Köster

Gartenstraße 45

16761 Hennigsdorf

 

durchgeführt.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • § 23 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bestensee

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 9 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
  • § 11 Versetzrichtline BIV "Die Standsicherheitsprüfung ist in regelmässigen Abständen (mindestens einmal jährlich) durch Fachkundige durchzuführen"

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau R. Keller
E-Mail:
Telefon: 033763-99862
zum Kontaktformular

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