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Anliegen A-Z: Anmeldung Hund

Beschreibung

Anmeldung eines Hundes gem. § 6 Abs. 1 Hundehalterverordnung Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg hat der örtlichen Ordnungsbehörde die Hundehaltung unverzüglich anzuzeigen.

Die Haltung folgender Hunde ist im Land Brandenburg verboten:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Der Halter folgender Hunde kann die Ungefährlichkeit seines Hundes mit einem Negativgutachten nachweisen. Negativgutachten sind für folgende Rassen/Gruppen/Kreuzungen möglich:

  1. Alano
  2. Bullmastiff
  3. Cane Corso
  4. Dobermann
  5. Dogo Argentino
  6. Dogue de Bordeaux
  7. Fila Brasiliero
  8. Mastiff
  9. Mastin Espanol
  10. Mastino Napoletano
  11. Perro de Presa Canario
  12. Perro de Presa Mallorquin
  13. Rottweiler

Nähere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt oder hier ...

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Gebühren

Die Anmeldung eines Hundes ist kostenfrei.

Das Führungszeugnis ist persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen. Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt zur Zeit 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • evtl. Zuchtpapiere
  • Microchip-Nr. (Microchiptransponder nach ISO-Standard) 
  • evtl. Foto des Hundes (erwünscht)

Sollten Zweifel an der Rasse/Gruppe/Kreuzung des Hundes bestehen wird jedem Hundehalter empfohlen, ein Rassegutachten für den Hund anfertigen zu lassen. Eine Liste der zugelassenen Gutachter zur Bestimmung von Rassen ist im Ordnungsamt erhältlich.

In Zweifelsfällen kann auch die Vorlage eines entsprechenden Rassegutachtens angeordnet werden.


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Die Anmeldung eines Hundes nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bestensee erfolgt in der Kämmerei (Frau Schulz). Anmeldepflichtig ist jeder Hund (ohne Einschränkungen in Bezug auf bestimmte Rassen oder Größe).

 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 6 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 (GVBl. II S. 458)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau R. Keller
E-Mail:
Telefon: 033763-99862
zum Kontaktformular

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