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Anliegen A-Z: Parkverstoß

Beschreibung

Parkverstoß (Ahndung) 

Die Einhaltung der Parkvorschriften wird in Bestensee durch hauptamtliche Überwachungskräfte kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens, in dem regelmäßig eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarngeldangebot erteilt wird.

Im Rahmen der Überwachungstätigkeit werden Halt- und Parkverstöße in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel

  • im Haltverbot
  • auf Geh- und Radwegen
  • im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf Fußgängerüberwegen oder
  • in Feuerwehrzufahrten

beanstandet.

Hinweise

Parkverstöße werden in der Regel mit Hilfe mobiler Datenerfassungsgeräte vor Ort aufgenommen und in ein EDV-Verfahren eingelesen. Über die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens wegen eines Parkverstoßes wird am Fahrzeug eine Benachrichtigung angebracht. Auskünfte zum konkreten Parkverstoß erteilt Ihnen die Bußgeldstelle (Frau Dubiel).

Bearbeitungszeit

Die schriftliche Verwarnung wird zeitnah zum festgestellten Parkverstoß an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter versandt. Dabei erfolgt der Versand an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell beim Kraftfahrtbundesamt bzw. der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.

Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.

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Gebühren

Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung Ordnung
samtes.

Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden zwischen 5,00 EUR und 35,00 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.

Zahlungsart

Einzahlungen auf das Konto der Gemeinde Bestensee
Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank, Kto.-Nr. 618553, BLZ 12030000

Bareinzahlungen in der
Gemeindekasse (Frau Bäselt/ Frau March) sind während der Öffnungszeiten der Gemeindekasse möglich.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 12 und 13 der Straßenverkehrsordnung

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau A. Dubiel
E-Mail:
Telefon: 033763-99815
zum Kontaktformular

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