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Formulare: überblick
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Folgende Formulare finden Sie hier:
Allgemeines
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Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:
Ordnung und Sicherheit
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Gefahrenabwehrbedarfsplan
Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:
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Gewerbeabmeldung
Das Gewerbe ist abzumelden, wenn die Aufgabe des Betriebes eindeutig feststeht. Ein vorübergehendes "Ruhenlassen" des Gewerbes ist nicht anzeigepflichtig.
Das Gewerbe ist auch am Ort der bisherigen Betriebsstätte abzumelden, wenn in einem anderen Zuständigkeitsbereich eine Wiedereröffnung (Verlegung) geplant ist.
Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:
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Gewerbeanmeldung
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
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Gewerbeanzeige Beiblatt (weitere Gesellschafter o. Geschäftsführer)
Bei Personengesellschaften (z. B. GbR) oder juristischen Personen (z. B. Gmbh) mit mehreren Gesellschaften bzw. Geschäftsführern, ist dieses Beiblatt zu verwenden.
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Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist nach § 14 GewO erforderlich, wenn sich die Art der Tätigkeit ändert oder wenn die Betriebsstätte innerhalb des Ortes verlegt wird.
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