Information über den Betrieb in Kindertagesstätten und Hort
Aufnahme des Regelbetriebes in unseren kommunalen Betreuungseinrichtungen Kinderdorf, Waldkita und Hort
Liebe Eltern,
ab 15.06.2020 ist gemäß der aktuellen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Regelbetrieb nicht mehr eingeschränkt. Das bedeutet, dass alle Kinder mit bestehendem Betreuungsvertrag die vertraglich festgelegten Betreuungszeiten nutzen können.
Die bisher einzuhaltenden Hygieneauflagen wurden überarbeitet. Was für Sie als Eltern weiterhin gilt, wird Ihnen in der Einrichtung bekanntgegeben.
Anstelle der täglichen Gesundheitserklärung ist eine einmalige Verpflichtungserklärung abzugeben, dass die Kinder mit für COVID-19-typischen Symptomen oder verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem familiären Umfeld nicht in die Betreuung gegeben werden.
Sollten aufgrund des weiteren Infektionsgeschehens infektionsschutzrechtliche Beschränkungen wieder erforderlich sein, werden diese durch die zuständigen Gesundheitsämter auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vor Ort geprüft und entschieden.
Ab Juli 2020 gilt wieder die reguläre Zahlung des Elternbeitrages gemäß bestehendem Beitragsbescheid.
Für Fragen stehen Ihnen die Einrichtungsleiter/innen, aber auch wir als Träger zur Verfügung.
Hauptamt
Gemeinde Bestensee
Bestensee, den 11.06.2020