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Schiedsstelle Bestensee

Schiedsstelle für die Gemeinde Bestensee einschließlich Ortsteil Pätz:

 

Schiedsperson:Schiedsmann
Joachim Weidling
Kontakt über:Gemeinde Bestensee
Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee
Kontaktdaten:

Telefon: 033763-9980
Fax: +49 33763 63489

joachim.weidling(a_t)schiedsmann_de

Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Schiedspersonstlv. Schiedsmann
Andre Paul
Kontakt über:Gemeinde Bestensee
Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee
Kotaktdaten:Telefon: 033763-9980
Fax: +49 33763 63489
Sprechzeiten:

 

 

Vor dem Weg zum Gericht

Die Schiedsstelle ist zuständig für die aussergerichtliche Schlichtung in:

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche wie
    • Schadenersatz
    • Schmerzensgeld
    • Herausgabe von Sachen
    • Beachtung der Hausordnung oder
    • nachbarrechtliche Belange
  • Strafsachen, wie
    • Hausfriedensbruch
    • Beleidigung
    • Verletzung des Briefgeheimnisses
    • Körperverletzung
    • Bedrohung oder
    • Sachbeschädigung

Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen.

Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss

  • Namen
  • Vornamen
  • Anschrift der Parteien
  • eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie
  • die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

Das Antragsverfahren wird von der Schiedsstelle aufgenommen.

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr (Vorschuss) zu entrichten, die in der Regel zwischen 15,00 - 25,00 Euro liegt. Eine genaue Gebührenberechnung erfolgt nach Abschluß des Verfahrens.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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